Wichtige Fragen (FAQ‘s )

Warum muss ich Mitglied im Verein werden?

Man wird Mitglied um am gemeinschaftlichen Sport teilzunehmen. Die Mitgliedschaft ist unabhängig von der Verordnung.
Der verordnete Sport als Sachleistung ist ohne Mitgliedschaft möglich (d.h. aber kürzere Übungseinheiten, keine Teilnahme am Vereinsleben). Vielleicht noch: Synigia möchte Sie motivieren, nach den verordneten Einheiten weiter an der Therapie teilnehmen. So können Sie die erzielten Ergebnisse erhalten oder weiter ausbauen. Für Mitglieder ändern sich die Modalitäten nach Auslaufen der Verordnung nicht.

Kann ich ein Probetraining machen?
Ja, ein kostenloses Probetraining ist nach Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle möglich.

Wo wird Warmwassergymnastik angeboten?
Auf unserer Internetseite – unter Partner - sind die einzelnen Standorte aufgeführt. Für eine Teilnahme nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf oder senden Sie uns Ihren Wunsch per Mail zu (info@synigia.de) – wir melden uns dann kurzfristig bei Ihnen.

Wie kann ich in eine Sportgruppe eintreten?
Durch eine Terminabsprache zu einem Beratungsgespräch und anschließender Mitgliedsaufnahme.

Warum muss ich zur Beratung in die Geschäftsstelle kommen?

Dieses persönliche Beratungsgespräch führen die Mitarbeiterinnen unserer Geschäftsstelle durch. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, wichtige Details zum Verein zu erfahren.

Warum wird eine Aufnahmegebühr erhoben?
Die Mitgliedsaufnahme ist mit zeit- und kostenintensiven Aufgaben verbunden: Eintragung in das Mitgliederverwaltungsprogramm, Rücksprache mit den Übungsleitern oder Therapeuten, Mitgliedsausweise ausstellen und versenden etc.)

Wie hoch ist der monatliche Beitrag?

Der Vereinsbeitrag beträgt 10 € pro Monat, zuzüglich eines Spartenbeitrages - je nach Sportangebot. (Vermerk auf Beitragsordnung zum Herunterladen)

Welche Möglichkeiten der Bezahlung habe ich?
Grundsätzlich wird der Mitgliedsbeitrag bargeldlos gezahlt. Er kann monatlich überwiesen, per Dauerauftrag zum 15. des Monats oder per Lastschriftverfahren eingezogen werden.

Was passiert, wenn ich die Zahlung zum 15. des Monats vergessen habe?

Den Beitrag umgehend überweisen.

Wie bekomme ich meine/n Mitgliedsnummer/ Mitgliedsausweis?

Der Aufnahmeantrag wird in die Geschäftsstelle geschickt, die Daten von den Mitarbeitern in das Mitgliederverwaltungsprogramm eingetragen. Eine Mitgliedsnummer wird vergeben und der Mitgliedsausweis verschickt. (Bearbeitungszeit 1-2 Wochen in der Geschäftsstelle).

Was ist zur ersten Übungseinheit (mit Verordnung) mitzubringen?
Mitzubringen ist der Durchschlag des Aufnahmeantrages sowie eine Kopie der Verordnung und die Teilnahmebestätigung. Beides erhalten Sie beim Beratungsgespräch.

Nehme ich immer in derselben Sportgruppe teil?
Ja, denn das festigt das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Gruppe.

Wie kann ich die Sportgruppe wechseln?
Reichen Sie eine schriftliche Änderungsmitteilung in der Geschäftstelle ein (das Formular wird im Beratungsgespräch ausgehändigt und steht als Download zur Verfügung). Ist der Sportgruppenwechsel möglich, wird dem Mitglied das Datum des Wechsels mitgeteilt.

Kann ich nach Ablauf der Verordnung weiterhin am Sport teilnehmen?

Ja, denn der Gesundheits- und Rehabilitationssport ist auch ohne Verordnung möglich.

Gibt es eine Beitragsrückerstattung, wenn ich krank oder im Urlaub bin?
Werden die Übungseinheiten nicht wahrgenommen, können sie nach Absprache mit dem Übungsleiter/ Therapeuten nachgeholt werden. Eine Beitragsrückerstattung ist nicht möglich.

Wo finde ich die Kündigungsfristen?

Die Kündigungsfristen sind in der Satzung festgeschrieben. (Satzung als PDF)

Erhalte ich eine Kündigungsbestätigung?
Ja, nachdem die Kündigung in der Geschäftsstelle eingegangen ist, erhalten Sie innerhalb von 2-3 Wochen eine Kündigungsbestätigung für Ihre Unterlagen. Sollten Sie diese nach 4 Wochen noch nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle.

Wo erhalte ich eine Verordnung und was tue ich dann? Was muss ich beachten?
Die Verordnung kann heruntergeladen werden (Link). Sie können sich aber auch eine Verordnung von Ihrem Facharzt oder Hausarzt ausstellen lassen. Das Verordnungsmerkblatt – Herunterladen - gibt Informationen, worauf zu achten ist.

Warum bezahle ich 8% Betreuungsgebühr für die Abrechnung meiner Verordnung?
Seit 2004 ist es nicht mehr möglich, dass der Patient selbst mit seiner Krankenkasse abrechnet. Der Verein hat die Pflicht, die Abrechnungen zu bearbeiten und zu versenden. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die mit der Bearbeitungsgebühr beglichen werden.

Wie erhalte ich mein Verordnungsgeld?

Wünschen Sie eine Zwischenabrechnung Ihrer kassenärztlichen Verordnung, wenden Sie sich nach den ersten 25 Übungseinheiten an Ihren Übungsleiter oder Therapeuten. Dieser unterzeichnet die Teilnahmebestätigung und reicht sie in der Geschäftsstelle zur Abrechnung ein. Möchten Sie keine Zwischenabrechnung, reicht Ihr Übungsleiter oder Therapeut die Teilnahmebestätigung nach Beendigung des Verordnungszeitraumes in der Geschäftsstelle zur Abrechnung ein. Der Abrechnungszeitraum beträgt etwa 4- 6 Wochen.

Warum erreiche ich so schwer jemanden in der Geschäftsstelle?
Durch den hohen Sprechbedarf des Einzelnen kommt es öfters einmal zum „Stau in der Leitung“. Hinterlassen Sie uns dann bitte Namen und Telefonnummer – wir rufen schnellstmöglich zurück. Natürlich können Sie uns auch eine E-Mail schicken (info@synigia.de) – oder einfach persönlich während der Sprechzeiten der Geschäftsstelle vorbeikommen.

Findet der Sport auch an Feiertagen statt?
Wir sind immer für Sie da – aber die Feiertage sind auch uns heilig. Aber schon am nächsten Tag läuft alles wieder programmgemäß ab.

Wie hoch ist Erstattungsbetrag für meine Verordnung?
Die Erstattungsbeträge der Krankenkassen variieren, je nachdem, ob Sie eine Verordnung für Funktionstraining (Trocken- oder Wassergymnastik) oder Rehabilitationssport haben. Die Erstattung pro teilgenommener/dokumentierter Übungseinheit liegt zwischen 3,32 € und 5,60 €. Die genauen Erstattungsbeträge können Sie in der Geschäftsstelle erfragen.

Wie dokumentiere ich Nachholtermine für die Abrechnung?
Holen Sie bei einer laufenden Verordnung einen Termin nach, müssen Sie folgendes beim Eintragen in die Teilnahmebestätigung beachten:
· keinen Termin doppelt eintragen, da dieser bei der Abrechnung evtl. nicht von der Krankenkasse anerkannt und gestrichen wird
· das Datum eintragen, an dem Sie die Therapieeinheit nicht wahrnehmen konnten – erst unterschreiben, wenn Sie die Therapieeinheit nachgeholt haben
· auf die chronologische Reihenfolge der Daten achten.
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